Hallo,
danke, das hat schon einmal geholfen. Ich habe mir den für mich relevanten Teil kopiert.
Und zwar aus dem Ende der Datei
biblatex-juradiss.cbx:
Code:
% Für Parlaments- und Verwaltungsdokumente
\DeclareBibliographyDriver{cite:legal}{%
\unspace% Nötig, da sonst wegen des fehlenden Autors ein verwaistes Leerzeichen verbleibt
\printfield{journaltitle}%
\addspace%
\printfield{journalsubtitle}%
\addcomma%
}
Nach der Dokumentation sieht ein *.bib Eintrag folgendermaßen aus:
Code:
@LEGAL{bt16-12278 ,
journalsubtitle = {16/12278} ,
journaltitle = {BT-Drs.} ,
title = {BT-Drucksache 16/12278}
Jetzt habe ich zwei Fragen:
1. Trotz \DeclareFieldFormat{journaltitle}{#1} und \DeclareFieldFormat{journalsubtitle}{#1} werden journaltitle und journalsubtitle kursiv gesetzt - warum?
2. Worin besteht der unterschied zwischen \DeclareBibliographyDriver{[b]cite:{/b]legal} und \DeclareBibliographyDriver{legal}?
Dass mit dem ersten die Ausgabe für die Quellenangabe im Text und dem zweiten die Ausgabe im Literaturverzeichnis erstellt wird, habe ich bereits herausgefunden, aber wie funktioniert anders bzw. anders gefragt:
Wieso nimmt biblatex die Formatierung des Treibers mit cite:, wenn der zweite nicht definiert ist?
Und werden die Quellenangaben im Text nicht durch \DeclareCiteCommand definiert?
Ich finde die entsprechende Stelle in der Biblatex Dokumentation nicht.
Ich habe nur 4.11.6 gefunden, aus dem ich nicht schlau werde.
LG
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