Frankfurt am Main (Deutschland), 24.09.2006 – Mit einem Urteil von Anfang September, das jetzt in Schriftform vorliegt, hat das Landgericht Frankfurt am Main erstmals die Gültigkeit der „GNU General Public License“ (GPL) in einer Hauptverhandlung bestätigt. Die GPL ist eine Open-Source-Softwarelizenz, mit der die Veränderbarkeit und die Möglichkeit der kostenlosen Verbreitung von Software erlaubt wird, solange der Quelltext mitgeliefert und wiederum unter die GPL gestellt wird.

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