Wie ein Artikel auf newsforge.org berichtet, enthält die EULA des neuen Flashplayer 7 einige sehr ungewöhnliche Passagen, die an die Grenze des Erträglichen gehen, bzw teilweise darüber hinaus.

So verbietet die Lizenz etwa die Installation auf mobilen Geräten, was praktisch alle Notebook Benutzer durch die Finger sehen lässt.

Oder die Einschränkung, den Player nur auf einem Rechern installieren zu dürfen, was für einen Freeware Software doch eher ungewöhnlich ist.

Quelle: Newsforge http://business.newsforge.com/busine...&tid=85&tid=94